Ratgeber Bausparen
Bausparvertrag auszahlen lassen: Was Sie wissen sollten
Aktualisiert am 27.05.2025Lesedauer: 3 Min.
Haben Sie einen Bausparvertrag und möchten Sie über das Geld verfügen, können Sie ihn auszahlen lassen. Allerdings kann das mit Einbußen verbunden sein.
Bei einem Bausparvertrag müssen Sie kein Darlehen beanspruchen. Sie können sich das angesparte Geld auch auszahlen lassen. Sie sollten eine Frist beachten, da Sie bei einer vorzeitigen Auszahlung alle bereits erhaltenen Förderungen verlieren könnten. In jedem Fall müssen Sie den Bausparvertrag kündigen und die Auszahlung schriftlich beantragen.
Ändert sich Ihre Lebenssituation oder haben Sie einen finanziellen Engpass, können Sie einen vorhandenen Bausparvertrag noch in der Sparphase kündigen. Die Kündigung ist ohne Angabe von Gründen möglich und muss schriftlich erfolgen.
Für Bausparverträge, die Sie vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben, gilt eine siebenjährige Bindungsfrist. Die Bindungsfrist für alle diese Verträge ist somit spätestens am 1. Januar 2016 abgelaufen.
Wenn Sie Ihren Bausparvertrag kündigen wollen, der mit Wohnungsbauprämie gefördert wird und den Sie nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben, geht das immer zulasten der Prämie – es besteht hier keine Frist.
Verträge, die ausschließlich mit vermögenswirksamen Leistungen bespart wurden und für die eine Arbeitnehmersparzulage gewährt wurde, unterliegen der siebenjährigen Bindung.
Sie erleiden bei einer vorzeitigen Kündigung Verluste. Sie können den Bonuszins der Bausparkasse verlieren. Die Bausparkassen verlangen bei einer vorzeitigen Auszahlung oft einen Auszahlungsabschlag. Das passiert vor allem dann, wenn Sie die Kündigungsfrist nicht einhalten.
Ist Ihr Bausparvertrag hingegen zuteilungsreif, können Sie ihn ohne zusätzliche Kosten und ohne Verluste auszahlen lassen. Sie müssen kein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen und für die Kündigung keine Gründe angeben. Sie beantragen die Auszahlung des angesparten Guthabens.
Nach der Zuteilung haben Sie 15 Monate Zeit, um die Auszahlung zu beantragen. Die Bausparkasse kann Ihnen weitere sechs Monate Frist einräumen, wenn Sie die Frist von 15 Monaten verstreichen lassen. Das Guthaben wird Ihnen zusammen mit Zinsen ausgezahlt.
Ihr angespartes Guthaben können Sie beliebig verwenden. Sie müssen es nicht für Bau- oder Modernisierungsmaßnahmen nutzen und keine Nachweise über die Verwendung erbringen.
Bei staatlich geförderten Verträgen kann das Guthaben allerdings auch bei Auszahlung nach Zuteilung nicht frei eingesetzt werden. Seit dem 1. Januar 2009 gilt hier die sogenannte ewige Bindung. Das heißt, es muss eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen werden, also Wohnungsbau, Sanierung oder Modernisierung.
Kündigen Sie Ihren Bausparvertrag vorzeitig oder lassen Sie ihn bei Zuteilungsreife auszahlen, kann Ihnen die Bausparkasse Formulare bereitstellen, die Sie ausfüllen müssen. Ist das nicht der Fall, können Sie selbst eine schriftliche Kündigung oder einen formlosen Antrag auf Auszahlung einreichen. Lesen Sie hier, wie ein formloser Antrag aussieht.
Auszahlungen nach Ablauf der Kündigungsfrist – das sind in der Regel sechs Monate – erfolgen ohne Abzug. Ohne Einhaltung der Kündigungsfrist fällt ein Kündigungsdiskont an – vergleichbar den Vorschusszinsen beim Sparbuch der Bank.









