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Home » Bundestag beschließt Tariftreuegesetz: Folgen für Unternehmer
Politik

Bundestag beschließt Tariftreuegesetz: Folgen für Unternehmer

MitarbeiterBy MitarbeiterFebruar 26, 2026
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Bundestag beschließt Tariftreuegesetz: Folgen für Unternehmer

Folgen für Unternehmer

Verbesserung oder Zwang? Schwarz-Rot beschließt Tariftreuegesetz

Aktualisiert am 26.02.2026 – 11:16 UhrLesedauer: 2 Min.

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Jens Spahn und Sandra Carstensen: Die Unions-Abgeordnete sagte, man stimme mit großen Zweifeln zu. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)

Viele öffentliche Aufträge soll es künftig nur für Firmen mit günstigen Bedingungen für Beschäftigte geben. Die schwarz-rote Mehrheit im Parlament hat zugestimmt – teils zähneknirschend.

Öffentliche Aufträge des Bundes am Bau und bei Dienstleistungen soll es künftig nur für Firmen geben, die Tarifverträge oder ähnlich gute Bedingungen für ihre Beschäftigten einhalten. Der Bundestag beschloss das sogenannte Tariftreuegesetz mit der Mehrheit von Union und SPD. Die Grünen stimmten mit dafür, die Linke enthielt sich. Die AfD votierte dagegen. Im März soll sich der Bundesrat damit befassen.

Die Koalitionsfraktionen waren sich erst diese Woche über die Details der Vorlage einig geworden. Der Kompromiss sieht vor, die Geltung des Gesetzes auf bestimmte Aufträge einzuschränken. Es soll ab einem Auftragsvolumen ab 50.000 Euro greifen, in bestimmten Fällen erst ab 100.000 Euro. Lieferverträge sowie alle Aufträge der Bundeswehr sollen außen vor bleiben.

Das Gesetz war ein Anliegen der SPD, die dies bereits in den Koalitionsvertrag mit der Union hineinverhandelte. Die SPD-Abgeordnete Annika Klose sagte, damit werde ein einfaches Prinzip durchgesetzt: „Wer öffentliche Aufträge bekommt, muss auch ordentlich bezahlen.“ Mit Steuergeld dürfe kein Lohndumping gefördert werden.

SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt erinnerte an den Hintergrund: die milliardenschweren Investitionen aus dem sogenannten Sondervermögen für Infrastruktur. „Wir modernisieren unser Land“, sagte Schmidt. „Mit dem Tariftreuegesetz verbinden wir unsere Investitionen in die Zukunft mit guten Löhnen und guten Arbeitsbedingungen.“

Die Union machte in der abschließenden Debatte deutlich, dass sie nur mit großen Zweifeln zustimmte. Die CDU-Abgeordnete Sandra Carstensen sagte, sie tue sich nicht leicht. Man teile das Ziel, die Tarifbindung in Deutschland zu steigern. Doch müsse man prüfen, ob das Gesetz dies wirklich leisten werde.

Der Union seien im Gesetzgebungsverfahren „substanzielle Verbesserungen“ gelungen, sagte Carstensen. Ein bedeutender Schritt sei, dass Lieferverträge herausgenommen worden seien. Zudem dürfe das SPD-geführte Sozialministerium die geforderten guten Bedingungen nicht alleine festlegen, sondern „im Benehmen“ mit dem CDU-geführten Wirtschaftsministerium. „Und dennoch bleiben Zweifel und dennoch bin ich alles andere als zufrieden mit diesem Gesetz“, sagte Carstensen.

Grüne und Linke unterstützen das Tariftreuegesetz grundsätzlich, doch geht ihnen der Kompromiss der Koalition nicht weit genug. Die AfD lehnt das ganze Vorhaben generell ab. Es handele sich um ein „Tarifanwendungszwangsgesetz“, sagte der AfD-Abgeordnete Peter Bohnhof in der Debatte.

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