Gesetzentwurf
Kindergeld ohne Antrag: Wann es kommt – und für wen
Aktualisiert am 19.02.2026Lesedauer: 3 Min.
Nach der Geburt eines Kindes haben viele keinen Kopf für Bürokratie. Eine wichtige staatliche Hilfe soll es bald automatisch geben – jedenfalls für die Standard-Familie.
Wer in Deutschland ein Kind bekommt, hat meist Schlafmangel – und eine Menge Papierkram. Obwohl fast jedes Kind Anspruch auf Kindergeld hat, muss die Leistung nach der Geburt aktiv beantragt werden. Das soll sich nach dem Willen von Finanzminister Lars Klingbeil im nächsten Jahr für viele ändern. „Dann können Eltern nach der Geburt voll und ganz für ihr Baby da sein, statt sich mit unnötigem Papierkram herumzuschlagen“, sagt der SPD-Chef.
Wie das antragslose Kindergeld funktionieren soll – und warum manche Eltern trotzdem weiter aktiv werden müssen.
Rund 55 Milliarden Euro Kindergeld hat die Familienkasse im vergangenen Jahr ausgezahlt, für 17,57 Millionen Kinder. Generellen Anspruch haben alle Eltern, die in Deutschland steuerpflichtig sind und ein Kind unter 18 Jahren haben, das hier oder einem anderen EU-Land lebt. Sonderregeln gibt es für Kinder in Ausbildung.
Das Kindergeld beträgt unabhängig vom Einkommen aktuell 259 Euro pro Monat und Kind. Es wird an die Person ausgezahlt, die das Kind regelmäßig versorgt. In drei von vier Fällen wird es nach Angaben des Finanzministeriums auf das Konto der Mutter überwiesen.
Bisher funktioniert das so: Wer ein Kind bekommt, meldet es beim Standesamt an, teils übernehmen das auch die Krankenhäuser für die frischen Eltern. Damit bekommt das Kind eine Steuer-ID, die man für den Antrag auf Kindergeld bei den Familienkassen braucht. Das Formular kann man schriftlich einreichen oder elektronisch über das Elster-Portal, mit dem man auch seine Steuererklärung macht.
Kritiker des bisherigen Systems meinen, für viele Familien sei das gerade kurz nach einer Geburt zu aufwendig. In dieser Zeit habe man doch ganz andere Dinge im Kopf. Außerdem seien die Formulare so kompliziert, dass viele Anträge zu spät gestellt würden. Es könne, so argumentieren sie, sowohl Behörden als auch Familien vieles erleichtern, wenn das Kindergeld automatisch ausgezahlt würde.
Auch die von der Bundesregierung eingesetzte Sozialstaatskommission empfiehlt, Kindergeld künftig ohne vorherige Antragstellung auszuzahlen. Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) betont, jetzt wolle die Regierung jungen Familien „das Leben ein Stück einfacher“ machen.
Wenn ein Neugeborenes angemeldet wird, soll das Standesamt künftig weiterhin das Bundeszentralamt für Steuern informieren – und dieses dann selbstständig die Familienkasse. Voraussetzung für die automatische Auszahlung ist, dass der Staat die Kontoverbindung (IBAN) von mindestens einem Elternteil kennt. Wenn beide Kontonummern vorliegen, zahlt die Familienkasse erstmal automatisch an die Mutter. Familien, die damit nicht einverstanden sind, können das ändern lassen. Die Kontoverbindung kann man jetzt schon beispielsweise über das Steuerportal Elster melden.











