Frag t-online
Müssen Teilrentner einen Wechsel in Vollrente beantragen?
13.02.2026 – 06:00 UhrLesedauer: 2 Min.

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um den Wechsel von Teil- auf Vollrente.
Der Übergang in die Rente lässt sich flexibel gestalten. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann vor seinem gesetzlichen Rentenalter in den Ruhestand wechseln, mit Abschlägen oder ohne. Er kann aber auch über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten und Zuschläge kassieren. Zusätzlich können Sie entscheiden, ob Sie sich eine Altersrente als Voll- oder Teilrente auszahlen möchten, und später zwischen den Modellen wechseln.
Letzteres plant ein t-online-Leser, fragt sich nun aber, wie die Formalitäten geregelt sind. Er schreibt: „Ich beziehe aktuell eine Teilrente und möchte bald in Vollrente wechseln. Muss ich diese noch mal beantragen?“
„Ein komplett neuer Rentenantrag ist nicht notwendig“, sagt Silke Pottin von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. Sie weist aber darauf hin: „Der Wechsel kann nur für die Zukunft, frühestens ab dem folgenden Monat, beantragt werden. Über die Berechnung der Vollrente erhalten Sie einen neuen Rentenbescheid.“
Teilrente kommt grundsätzlich für alle infrage, die ein Recht auf Altersrente haben. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 63 Jahre alt sind. Schwerbehinderte können die Teilrente in der Regel schon ab 62 Jahren erhalten. Der Auszahlbetrag liegt dabei zwischen 10 und 99,99 Prozent der vollen Rentenhöhe. Sie können den Anteil innerhalb dieser Vorgaben frei wählen.










