Familie und Finanzen
Wenn Teenager eigenes Geld verdienen: Ist Kostgeld im „Hotel Mama“ fair?
Aktualisiert am 12.02.2026 – 14:00 UhrLesedauer: 2 Min.
Ausbildung oder erster Job – und noch im „Hotel Mama“? Wann Jugendliche sich beteiligen sollten und wie ihr das Thema entspannt klärt.
Sind Kinder verpflichtet, ihren Eltern etwas von ihrem Gehalt abzugeben? Der deutsche Gesetzgeber gibt hierauf keine klare Antwort, denn Eltern müssen ihren Kindern Kost und Logis nicht in Rechnung stellen. Zwar sind Eltern ihren Kindern gegenüber zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, das gilt aber nur, wenn sie nicht im eigenen Haushalt leben.
Es gibt kein Gesetz bezüglich einer Zahlungsverpflichtung von Jugendlichen gegenüber ihren Eltern. Andersrum sind Eltern sehr wohl unterhaltsverpflichtet. Vor der Volljährigkeit und bei gemeinsamer Haushaltsführung wird er als Naturalunterhalt gezahlt (volle Kühlschränke, Lebensmittel). Ab der Volljährigkeit haben Jugendliche nur noch auf Barunterhalt Anspruch.
Ist das Kind in Ausbildung oder absolviert ein Studium, verlängert sich die Unterhaltspflicht. Einnahmen wie BAföG oder Ausbildungsgehälter werden angerechnet. Eltern müssen prinzipiell keine Miet- oder Kostgebühren von ihren Kindern in Anspruch nehmen, bei geringem Haushaltsbudget unterstützt das aber die Haushaltskasse.
Eine Faustregel für alle Eltern gibt es nicht, der Kostbeitrag ist eine freiwillige und individuell vereinbarte Leistung. Zwischen 15 und 30 Prozent wird in der Schweiz ab einem Einkommen von 500 CHF (circa 545 Euro) als sinnvoll erachtet.
Im Sinne des Familienfriedens macht eine klare Vereinbarung Sinn. Die Sparkasse berichtet, dass immer mehr Jugendliche und vor allem junge Männer lange in „Hotel Mama“ oder „Hotel Papa“ bleiben. Ein Beitrag zu den Lebenshaltungskosten erscheint aus Sicht der Eltern und pädagogisch sinnvoll.
Solange ein Kind als privilegiert gilt, dürfen Eltern keine Miete verlangen. Jugendliche vor dem 21. Lebensjahr und Auszubildende, die im Haushalt der Eltern leben, gelten als privilegiert. Hier ist eine Mietzahlung rechtlich nicht zulässig. Da mit der Volljährigkeit die Betreuungsbedürftigkeit des Kindes erlischt, herrscht für Eltern keine Verpflichtung mehr, für Lebensmittel und Versorgung zu sorgen.
Leisten Eltern diesen Unterhalt trotzdem, reduziert sich der Anspruch auf Barunterhalt gegenüber der Eltern. Bleibt das Kind nach der Berufsausbildung bei vollem Einkommen und nach dem 21. Lebensjahr im Haushalt der Eltern, können diese Miete verlangen.
Selbst gutsituierte Eltern und Kinder profitieren von Kostregelungen. Junge Menschen in Ausbildung lernen so den Umgang mit Finanzen und begreifen, dass Geld nicht endlos ist.











