Schwere Justizpanne in Berlin
Gericht lässt gefährlichen Vergewaltiger frei
Aktualisiert am 11.02.2026 – 13:28 UhrLesedauer: 2 Min.

Mahmood D. hat seine Ex-Frau mehrfach vergewaltigt, bedroht und geschlagen. Trotzdem ist der 37-Jährige nach seiner Verurteilung wieder auf freiem Fuß: Hintergrund ist offenbar ein Verfahrensfehler, ausgelöst durch die Suchterkrankung eines Richters.
In Berlin läuft ein zu einer hohen Haftstrafe verurteilter Vergewaltiger frei herum. Der Mann wird einem Bericht des „Tagesspiegels“ zufolge als gefährlich eingestuft. Dennoch entschied das Berliner Kammergericht am 19. Januar, dass der erst im Sommer verurteilte Mann in die Freiheit entlassen werden muss.
Eine Sprecherin der Berliner Gerichte erklärte t-online: „Es ist ein absoluter Einzelfall, der sich durch die persönlichen Umstände eines Richters erklärt. So etwas habe ich in 16 Berufsjahren noch nicht erlebt.“
Der Fall: Mahmood D. wurde im vergangenen Jahr zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, weil es das Landgericht Berlin I als erwiesen ansah, dass der 37-Jährige seine Ex-Frau mehrfach brutal vergewaltigt, geschlagen und bedroht haben soll. Unter anderem soll er sie an zwei verschiedenen Tagen in ihrer Wohnung und an einem anderen Tag in seinem Auto vergewaltigt haben. Außerdem soll er ihr mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihr unter anderem mit einem vorgehaltenen Bügeleisen und einem Messer mit dem Tod gedroht haben.
Von Ende 2022 bis Februar 2024 zogen sich die Gewalttaten hin, dann offenbarte sich das Opfer der Polizei. Der Prozess begann im November 2024. Im Juni 2025 fiel das Urteil. Der Verurteilte blieb wegen Fluchtgefahr direkt in Untersuchungshaft, obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig war.
Im Dezember legte der Anwalt des 37-Jährigen, laut „Tagesspiegel“ ein für seine Kontakte ins Clanmilieu bekannter Jurist, dagegen Beschwerde ein. Der Grund: Der Richter in dem Fall hätte spätestens vier Monate nach dem mündlich verkündeten Urteil das Hauptverhandlungsprotokoll und das schriftliche Urteil vorlegen müssen.
Doch das versäumte er. Unter Berufung auf mehrere Quellen berichtet der „Tagesspiegel“, Ursache dafür sei wohl eine Suchterkrankung des Richters. Seit Mitte Dezember sei er krankgemeldet und nicht mehr im Dienst. Derzeit würden disziplinarische Maßnahmen gegen ihn geprüft.
Als Mitte Januar immer noch kein bestätigtes Protokoll vorlag, fast sieben Monate nach der mündlichen Verkündung, entschied das Berliner Kammergericht: Mahmood D. muss aus der Haft entlassen werden. Und das, obwohl der Mann seiner Ex-Frau mit Rache gedroht hatte – und Sicherheitsbehörden den Mann für gefährlich halten.
Die Sprecherin der Berliner Gerichte stellte allerdings klar, dass der 37-Jährige seine Haftstrafe noch absitzen muss. Die Entscheidung des Kammergerichts habe nichts mit dem Urteil im Vergewaltigungsprozess zu tun, sagte sie t-online. Die fehlenden Protokolle werde nun wohl jemand anderes prüfen, dann könne das schriftliche Urteil zugestellt werden und der Bundesgerichtshof über die eingelegte Revision entscheiden. Bleibt die Verurteilung bestehen, kommt der Mann wieder in Haft.










