Klare Regeln
Wenn das Geld nicht reicht: Muss man krankenversichert sein?
Aktualisiert am 08.09.2025Lesedauer: 5 Min.
In Deutschland muss jeder krankenversichert sein – selbst wenn wenig oder kein Einkommen vorhanden ist. Was passiert, wenn Sie nicht versichert sind.
In Deutschland muss jeder Mensch, egal ob alt, jung, angestellt, selbstständig oder arbeitssuchend, eine Krankenversicherung haben. Je nach Lebensumständen sind Sie entweder in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert – oder eben privat versichert.
Die Idee dahinter: Anders als in Ländern wie beispielsweise den USA soll hierzulande jeder die notwendige medizinische Grundversorgung bekommen. Das führt aber auch dazu, dass eine Versicherungspflicht selbst dann besteht, wenn jemand wenig oder kein Einkommen hat.
Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, bedeutet das, dass Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein müssen. Sie können lediglich auswählen, in welcher der zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen Sie versichert sein wollen. Der Beitrag und sogenannte Zusatzleistungen können sich in gerigem Maße unterscheiden. Nur in bestimmten Situationen können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und privat versichern (siehe unten).
Angestellte sind in aller Regel in der GKV pflichtversichert, wenn sie weniger verdienen als die sogenannte Jahresentgeltgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Die Grenze steigt jährlich an und liegt 2025 bei monatlich 6.150 Euro brutto, das entspricht einem Jahreseinkommen von 73.800 Euro brutto. Wichtig: Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen ebenfalls zum anrechenbaren Bruttogehalt.
Nur, wer mehr verdient, kann sich von der gesetzlichen Krankenversicherungsplicht befreien lassen und sich privat krankenversichern.
Neben den Angestellten mit Verdienst unter den 73.800 Euro pro Jahr (Stand: 2025), sind folgende Personengruppen laut Sozialgesetzbuch in der GKV versicherungspflichtig:
Haben Sie keine Krankenversicherung, wenden Sie sich an die letzte Versicherung, bei der Sie waren. Ehemals gesetzlich Versicherte müssen in die gesetzliche Krankenversicherung, ehemals Privatversicherte in die private. Sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenkasse ist verpflichtet, Sie aufzunehmen.











