Der Berliner Flughafen ist der letzte, der von winterlichem Wetter betroffen ist. Heute Morgen (5. Februar) wurden Starts wegen Eisregens eingestellt.
Es kommt immer noch zu Annullierungen und Verspätungen und den Passagieren wurde empfohlen, vor Reiseantritt ihren Flugstatus zu überprüfen.
Im vergangenen Monat wurden in den Niederlanden über 700 Flüge am Flughafen Amsterdam Schiphol aufgrund von Schnee und starkem Wind gestrichen.
Das europäische Drehkreuz warnte, dass aufgrund des „anhaltenden Winterwetters und der starken Winde“ mit weiteren Annullierungen vor allem europäischer Flüge zu rechnen sei.
Unwetterbedingte Störungen im Winter sind stressig, vor allem weil sie dazu führen können, dass alle Flugverbindungen tagelang unterbrochen werden und Passagiere festsitzen.
Doch Reisenden stehen bestimmte Rechte zu und eine Reiseversicherung kann Abhilfe schaffen. Hier erfahren Sie, was Sie über Umbuchungen, Rückerstattungen und Entschädigungen wissen müssen.
Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug wegen schlechten Wetters annulliert wurde oder sich verspätete?
EU-Gesetze gelten für Passagiere, deren Flüge innerhalb des Vereinigten Königreichs oder der EU stattfinden und entweder von einer EU- oder einer Nicht-EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.
Es gilt auch für Passagiere, deren Flüge von außerhalb des Vereinigten Königreichs oder der EU in das Vereinigte Königreich oder die EU kommen und von einer britischen oder EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden, sowie für Passagiere, deren Flüge vom Vereinigten Königreich oder der EU in ein Nicht-EU-Land durchgeführt werden und von einer EU- oder Nicht-EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.
In diesen Fällen haben Reisende standardmäßig Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr am Zielort ankommt (von 250 € bis 600 €, je nach Entfernung).
Wenn Ihr Flug annulliert wird, haben Sie das Recht, zwischen Erstattung, Umbuchung oder einem Rückflug zu wählen. Sie haben auch Anspruch auf Unterstützung am Flughafen durch Ihre Fluggesellschaft, d. h. Verpflegung und Unterkunft, wenn Sie auf die Reise am nächsten Tag umgebucht werden.
Diese Regeln gelten während schlechtes Wetteraußer wenn es sich bei den Bedingungen um „außergewöhnliche Umstände“ handelt.
Gilt schlechtes Wetter als außergewöhnlicher Umstand?
Wenn unvorhersehbar Ereignisse Im Falle eines Falles sind die Fluggesellschaften nicht verpflichtet, den Passagieren eine finanzielle Entschädigung zu leisten, haben jedoch dennoch eine Fürsorgepflicht, die die Unterstützung am Flughafen sowie die Umleitung oder Rückerstattung umfasst.
„Flugverspätungen oder Annullierungen aufgrund von Schnee können äußerst frustrierend sein, aber Fluggesellschaften haben dennoch eine Fürsorgepflicht gegenüber Passagieren und müssen klare Informationen über ihre Rechte auf Unterstützung oder Rückerstattung bereitstellen“, erklärt Rory Boland, Herausgeber der britischen Verbraucherschutzorganisation Which? Reisen.
„Wenn Sie mit einer britischen oder EU-Fluggesellschaft fliegen oder mit einer beliebigen Fluggesellschaft von einem britischen oder EU-Flughafen abfliegen, haben Sie Anspruch auf Essen und Trinken bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden bei Kurzstreckenflügen, drei Stunden bei Mittelstreckenflügen und vier Stunden bei Langstreckenflügen. Wenn Sie über Nacht festsitzen, haben Sie auch Anspruch auf eine Unterkunft.“
„Wenn Ihr Flug annulliert wird, haben Sie auch die Wahl zwischen einer Rückerstattung oder einer Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Flug. Wenn Sie sich für Letzteres entscheiden, muss Ihre Fluggesellschaft Sie so schnell wie möglich an Ihr Ziel bringen – gegebenenfalls auch mit einer Konkurrenzfluggesellschaft.“
Ein „außergewöhnlicher Umstand“ zu sein, schlecht Wetter muss extrem und außergewöhnlich sein. Dies kann schwere Stürme, Vulkanaschewolken oder Hurrikane bedeuten.
Als welche? erklärt: „Wenn ein Flug wegen eines ungewöhnlichen Schneesturms auf den Kanarischen Inseln am Boden bleiben würde, wäre das außergewöhnlich. Leichter Schneefall auf einem Flughafen in der Nähe der Alpen mitten im Winter ist nicht der Fall.“
Es ist auch kein außergewöhnlicher Umstand, wenn sich Ihr Flug verspätet, weil ein früherer Flug wegen schlechten Wetters unterbrochen wurde. Ihr Flug muss direkt von extremem Wetter betroffen sein, damit es sich um einen außergewöhnlichen Umstand handelt.
Kann ich bei Schlechtwetterstörungen eine Reiseversicherung in Anspruch nehmen?
Abhängig von Ihrem Politikhaben Sie möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung aus Ihrer Reiseversicherung.
„Um von der Reiseverspätungsleistung abgedeckt zu sein, muss Ihre Verspätung in der Regel mehr als drei Stunden betragen und auf einen in Ihrer Police aufgeführten versicherten Grund zurückzuführen sein, z. B. einen technischen Defekt eines gängigen Transportunternehmens oder schlechtes Wetter“, erklärt Lauren McCormick, PR-Managerin bei der Vergleichsseite für Reiseversicherungen Squaremouth.
Verbindung verpasst Abdeckung Möglicherweise werden auch zusätzliche Kosten abgedeckt, die entstehen, wenn Sie aufgrund von schlechtem Wetter einen Anschlussflug verpassen, z. B. für Mahlzeiten oder Unterkunft. Normalerweise gilt dieser Versicherungsschutz nur, wenn es zu einer Verspätung von drei bis zwölf Stunden kommt.
„Wenn Sie sich verspäten, bewahren Sie alle Unterlagen auf, die bei der Geltendmachung eines Anspruchs hilfreich sein können, einschließlich Quittungen für Mahlzeiten und Unterkünfte, Nachweise Ihrer Fluggesellschaft über die Verspätung und den Grund sowie einen aktualisierten Reiseplan, aus dem die Dauer der Verspätung hervorgeht“, sagt McCormick.
Kann ich meine Reise aufgrund extremer Wetterbedingungen stornieren?
Wenn sich Ihr Flug um mehr als 12 Stunden verspätet, können Sie Ihre Reise möglicherweise vollständig stornieren.
Ein Reiserücktritt kann auch dann erfolgen, wenn ein Wintersturm Ihr Hotel oder Ihre Unterkunft unbewohnbar macht oder aufgrund des Wintersturms eine Zwangsräumung angeordnet wird.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Versicherungsschutz nur dann gilt, wenn die Police erworben wird bevor das Extremwetterereignis benannt wird oder bekannt wird, erklärt McCormick.
Bei Hurrikanen muss die Police abgeschlossen werden, bevor der Sturm benannt wird. Bei anderen Katastrophen muss das Ereignis unvorhergesehen sein oder nicht öffentlich bekannt gegeben werden, bevor Sie Ihre Versicherung abschließen.










