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Home » Was Sie in der Steuererklärung absetzen können
Wirtschaft

Was Sie in der Steuererklärung absetzen können

MitarbeiterBy MitarbeiterFebruar 5, 2026
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Was Sie in der Steuererklärung absetzen können

Nehmen wir an, Sie sind im Jahr 2020 in Rente gegangen, sind alleinstehend, nicht in der Kirche, gesetzlich krankenversichert, haben Kinder und leben in Hannover. Dann gilt für Sie ein Rentenfreibetrag von 20 Prozent – 80 Prozent Ihrer Rente sind also steuerpflichtig. Nehmen wir weiter an, dass Sie 1.500 Euro Rente im Monat beziehen, also 18.000 Euro im Jahr. Dann bleiben davon 3.600 Euro steuerfrei (20 Prozent von 18.000 Euro).

Da es im Jahr 2021 keine Rentenerhöhung im Westen gab, bleibt das Ihr endgültiger Steuerfreibetrag. Dieser wird immer erst im Jahr nach dem Renteneintritt festgelegt. Hätten Sie 2021 mehr als die 18.000 Euro Rente bezogen, hätte sich der Rentenfreibetrag von 20 Prozent auf Basis der höheren Rente berechnet. So müssen Sie von den 18.000 Euro also 14.400 Euro versteuern (18.000 Euro – 3.600 Euro oder 80 Prozent von 18.000 Euro).

Von den 14.400 Euro Bruttojahresrente vor Steuern werden nun noch die gesetzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Für unser Beispiel nehmen wir an, dass Sie 8,75 Prozent Krankenkassenbeitrag zahlen (7,3 Prozent für den allgemeinen Beitragssatz und 1,45 Prozent Zusatzbeitrag) und den allgemeinen Pflegebeitragssatz von 3,6 Prozent (also ohne Kinderlosenzuschlag). Macht insgesamt also 12,35 Prozent, die von Ihrer Bruttorente abgehen.

Berechnungsgrundlage ist allerdings die volle Jahresrente von 18.000 Euro. Da 12,35 Prozent von 18.000 Euro eine jährliche Beitragssumme von 2.223 Euro ergibt, sinkt der steuerpflichtige Rentenanteil auf 12.177 Euro (14.400 Euro minus 2.223 Euro).

Diese 12.177 Euro werden nun ein weiteres Mal bereinigt: nämlich um die Werbungskostenpauschale für Rentner von 102 Euro und den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro. Ihr endgültiger steuerpflichtiger Anteil an der Rente beträgt also 12.039 Euro.

Wie viel Steuern Sie nun im Jahr zahlen müssen, können Sie der Einkommensteuer-Grundtabelle entnehmen. Für das Jahr 2026 wären das 0 Euro, da Sie mit Ihrem steuerpflichtigen Anteil der Rente unter dem Grundfreibetrag liegen. Was bei einer Rente von 1.500 Euro im Monat gilt, wenn Sie in einem anderen Jahr als 2020 in Rente gehen, können Sie hier nachlesen.

Weil der Rentenfreibetrag gleich bleibt (siehe oben), können Rentenerhöhungen dazu führen, dass Sie – auch wenn Sie bislang nicht steuerpflichtig waren – im Laufe der Zeit steuerpflichtig werden. Das passiert häufig, wenn Sie schon länger Rentner sind und einige Rentenerhöhungen erhalten haben. Lesen Sie hier mehr dazu, was Sie beachten sollten, wenn die Rente steigt.

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