MPU-Hammer
Führerschein weg – ohne einen Meter Fahrt
04.02.2026 – 13:08 UhrLesedauer: 2 Min.
Wer seinen Rausch im Auto ausschläft, will niemanden gefährden. Trotzdem kann es die Fahrerlaubnis kosten. Ein Detail gibt den Ausschlag.
Der Kopf dröhnt, der Heimweg ist zu weit. Wer jetzt den Zündschlüssel in seiner Hosentasche lässt und sich stattdessen auf die Polster legt, handelt grundsätzlich legal. Doch die Behörden ziehen die Grenze zum Fahrversuch strenger, als viele ahnen.
Die Polizei prüft genau, wie sie jemanden im Wagen antrifft. Wer hinter dem Lenkrad sitzt, macht sich verdächtig. Steckt dann noch der Schlüssel im Schloss oder liegt er griffbereit, werten Beamte diese Situation oft als Vorbereitung zur Fahrt. Es drohen Konsequenzen wie bei einer echten Trunkenheitsfahrt. Wer die Rückbank nutzt, signalisiert hingegen: Ich nehme nicht am Verkehr teil.
Wie riskant das Schlafen im Auto sein kann, belegt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier (Az.: 1 K 10622/17.TR). Polizisten fanden einen Mann schlafend in seinem Wagen. Ein Alkoholtest ergab 2,62 Promille. Er gab an, am Morgen mit dem Auto zur Arbeit fahren zu wollen. Diese Pläne hatten Folgen.
Die Richter bestätigten die Anordnung einer MPU. Die Begründung: Wer massiv berauscht bereits die nächste Fahrt plant, kann Konsum und Verkehr nicht voneinander trennen. Die Fahrerlaubnisbehörde zweifelt dann an der Eignung des Fahrers, auch wenn er nie losfuhr.
Damit die Nacht ohne Nachspiel bleibt, helfen drei Regeln:
Wer diese Vorsicht nicht walten lässt, riskiert seine Lizenz, ohne auch nur einen Meter gefahren zu sein.











