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Home » BGH-Urteil zu Abschleppen und Kosten
Mobilität

BGH-Urteil zu Abschleppen und Kosten

MitarbeiterBy MitarbeiterJanuar 22, 2026
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BGH-Urteil zu Abschleppen und Kosten

Neues Urteil empört Autofahrer

Parkzeit endet: Womit Sie jetzt sofort rechnen müssen


Aktualisiert am 22.01.2026 – 16:19 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Radikale Rechtslage: Wer die Parkuhr auf Privatgrundstücken ignoriert, landet ohne jede Schonfrist am Haken. (Quelle: IMAGO/imageBROKER/Patrick Daxenbichler)

Parkzeit kurz überschritten Wer jetzt auf Kulanz hofft, verliert im schlimmsten Fall hunderte Euro. Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gefällt, das Autofahrer eiskalt erwischt. Denn eine wichtige Regel fällt ab sofort weg.

Ein abgelaufenes Parkticket kann für Autofahrer deutlich teurer werden als nur das fällige Bußgeld. Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, haben Besitzer von Privatparkplätzen das Recht, Fahrzeuge unmittelbar nach Ablauf der Parkdauer abschleppen zu lassen. Die Kosten hierfür muss der Fahrzeughalter tragen.

Hintergrund des Urteils ist der Fall einer Frau aus Sachsen. Sie hatte ihr Auto auf einem kostenpflichtigen Privatparkplatz abgestellt und ein Ticket gelöst. Als sie jedoch die erlaubte Höchstparkdauer überschritt, ließ der Betreiber den Wagen abschleppen. Die Frau erhielt ihr Fahrzeug erst nach Zahlung von 587,50 Euro zurück und klagte anschließend auf Rückerstattung der Summe.

Die Richter des BGH wiesen die Klage jedoch ab (Az. V ZR 44/25). In der Urteilsbegründung hieß es, dass ein Fahrzeug bereits dann rechtswidrig auf dem Gelände steht, wenn die bezahlte Zeit endet. Der Parkplatzinhaber sei nicht verpflichtet, eine zusätzliche Frist abzuwarten, bevor er ein Abschleppunternehmen beauftragt.

Für die Zahlungsverpflichtung spielt laut BGH keine Rolle, warum die Parkzeit überschritten wurde. Ob ein Termin länger dauerte oder andere Gründe vorlagen, ist für die rechtliche Bewertung unerheblich. Da die Klägerin ihrer Pflicht zum rechtzeitigen Entfernen des Autos nicht nachgekommen war, muss sie die Kosten für den Abschleppdienst nun vollständig selbst tragen.

Der rechtlichen Klarheit zum Trotz: Wie hart die Betreiber im Alltag wirklich durchgreifen, bleibt abzuwarten. Denn während gewerbliche Parkplatz-Anbieter in Innenstädten oft streng nach der Uhr abrechnen, ist die Lage beispielsweise bei Supermärkten anders: Sie sind auf die Gunst ihrer Kunden angewiesen. Und wollen sie nicht wegen ein paar Minuten vergraulen.

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