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Home » Ex-CDU-Abgeordneter Axel Fischer erhält Bewährung
Politik

Ex-CDU-Abgeordneter Axel Fischer erhält Bewährung

MitarbeiterBy MitarbeiterJanuar 22, 2026
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Ex-CDU-Abgeordneter Axel Fischer erhält Bewährung

Aserbaidschan-Affäre

Ex-CDU-Abgeordneter erhält Bewährung in Korruptionsprozess

Aktualisiert am 22.01.2026 – 13:46 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Axel Fischer (CDU) spricht 2018 im Bundestag: In einem Korruptionsprozess kommt er mit einer Bewährungsstrafe davon. (Quelle: M. Popow via www.imago-images.de/imago)

Hat Axel Fischer Bestechungsgeld aus Aserbaidschan bekommen? Das musste das Münchner Oberlandesgericht klären – und hat nun ein Urteil gegen den Ex-CDU-Abgeordneten gesprochen.

Im Korruptionsprozess rund um den Kauf von Parlamentariern durch Aserbaidschan ist der Ex-CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) folgte in seinem Urteil der Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft München, wonach sich Fischer der Bestechlichkeit von Mandatsträgern schuldig gemacht hat. Die Anklage hatte allerdings eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte vergeblich auf Freispruch plädiert.

Das Gericht ist der mündlichen Urteilsbegründung zufolge überzeugt davon, dass Fischer für pro-aserbaidschanisches Verhalten als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) über die Jahre hinweg einige Zehntausend Euro in bar erhalten hat – wobei ein Teil der Zahlungen geflossen sein soll, als dies noch nicht strafbar war.

Im Gegenzug habe Fischer, der von 2010 bis 2018 in der PACE aktiv war, im Interesse Aserbaidschans unter anderem positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente frühzeitig weitergeleitet. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte für all dies in dem aufwendigen Prozess zahlreiche Indizien vorgelegt.

Das Gericht urteilte weiter, dass Fischer für die Dauer von zwei Jahren das passive Wahlrecht aberkannt wird – er kann also nicht in irgendein Parlament oder öffentliches Amt gewählt werden. Die Anklage hatte gefordert, ihm für drei Jahre das aktive und das passive Wahlrecht abzuerkennen. Und Fischer muss 12.000 Euro an die Stiftung Opferhilfe zahlen – die Anklage hatte 80.000 Euro gefordert.

Fischer, der aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land stammt, hatte alle Vorwürfe bis zuletzt bestritten: Er habe keine finanzielle oder sonstige Zuwendungen für pro-aserbaidschanisches Abstimmungs- oder anderes Verhalten bekommen. Er habe niemals seine Stimme „verkauft“.

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