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Home » CDU-Politiker will Beleidigungs-Paragrafen 188 abschaffen
Politik

CDU-Politiker will Beleidigungs-Paragrafen 188 abschaffen

MitarbeiterBy MitarbeiterJanuar 17, 2026
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CDU-Politiker will Beleidigungs-Paragrafen 188 abschaffen

Debatte über Paragraf 188

Spahn will Beleidigungs-Paragraf abschaffen

17.01.2026 – 12:22 UhrLesedauer: 2 Min.

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Jens Spahn findet, die Regelung werde von vielen in der Bevölkerung missverstanden. (Archivbild) (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)

Die Beschimpfungen von Politikern gewinnen an Schärfe. Jens Spahn will den entsprechenden Paragrafen dennoch streichen. Das sind seine Gründe.

Die Zahl strafrechtlich relevanter Beleidigungen gegen Mandatsträger steigt. Mal geht es um „korrupten Drecksack“ (Olaf Scholz), mal um „Terroristin“ (Annalena Baerbock), mal um „Schwachkopf“ (Robert Habeck). Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) spricht sich nun dafür aus, den Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch abzuschaffen, der die Beleidigung von Personen des politischen Lebens unter Strafe stellt.

Es sei der Eindruck entstanden, die „Mächtigen haben sich ein Sonderrecht geschaffen“, sagte Spahn am Samstag im Interview mit der „Süddeutschen Zeitung.“

Der Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs ist wie folgt überschrieben: „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“. Die Regelung soll Politikerinnen und Politiker besser vor öffentlichen Beleidigungen, Verleumdung und übler Nachrede schützen. Wer eine Beleidigung begeht, kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe erhalten.

Die entsprechende Regelung im Strafgesetzbuch war 2021 ergänzt worden. „Die Idee war, Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen“, erläuterte der CDU-Politiker und betonte: „Es gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung. Der gilt für alle.“

Auf der Grundlage des Gesetzes hatten zahlreiche Politiker Klagen angestrengt. Die Zahl der Beleidigungen gegen Politiker stieg zuletzt sprunghaft an. Laut Bundeskriminalamt verzeichnete die Polizei allein 2023 bei Hass-Straftaten gegen Politiker und Amtsträger ein Plus von knapp 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In mehr als der Hälfte der Fälle ging es um Beleidigungen im Netz, viele davon anonym.

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