Pro Monat, den Sie vor Ihrer Regelaltersgrenze in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent Ihrer Rentenzahlung abgezogen. Entscheiden Sie sich also als 1974 Geborene für den frühestmöglichen Beginn dieser Rente, also mit 63 Jahren im Jahr 2037, bedeutet das eine Rentenkürzung um 14,4 Prozent (0,3 x 48 Monate).

Nur in einem Fall können Sie sogar noch früher in Rente gehen als mit 63 Jahren. Besitzen Sie einen Schwerbehindertenausweis, können 1974 Geborene maximal drei Jahre vor dem Regeleintrittsalter in Rente gehen – also mit 62 Jahren im Jahr 2036.

Dann wird aber wieder der Höchstbetrag an Abzügen fällig: 10,8 Prozent. Denn wie bei der Rente für langjährig Versicherte gilt auch hier, dass Sie pro Monat, den Sie früher Rente beziehen, 0,3 Prozent Ihrer Rente verlieren (0,3 x 36 Monate = 10,8 Prozent).

Ohne Abschläge können Sie mit Schwerbehinderung mit 65 Jahren in Rente gehen, wenn Sie 1974 geboren wurden – also 2039. Voraussetzung sind mindestens 35 Beitragsjahre.

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