Noch frühere Altersgrenzen greifen, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen. Auch hier wird unterschieden zwischen Altersrente mit Abschlägen und ohne. Letzteres ist maximal zwei Jahre vor Ihrer Regelaltersgrenze möglich. Wer 1962 geboren ist, kann mit Schwerbehinderung also bereits mit 64 Jahren und acht Monaten ungekürzte Rente beziehen. Voraussetzung sind mindestens 35 Beitragsjahre.
Ist Ihnen das zu spät und machen Ihnen dauerhafte Einbußen auf Ihre Altersrente für schwerbehinderte Menschen nichts aus, können Sie noch einmal maximal drei Jahre früher aus dem Berufsleben aussteigen. Jeder Monat, den Sie früher Rente beziehen, kostet Sie dann wieder 0,3 Prozent Ihrer Bruttorente – maximal also 10,8 Prozent (36 Monate x 0,3 Prozent), wenn Sie mit 61 Jahren und acht Monaten erstmals Rente beziehen.
