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Home » 1&1: Gericht untersagt irreführende „Unlimited“-Klausel
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1&1: Gericht untersagt irreführende „Unlimited“-Klausel

MitarbeiterBy MitarbeiterAugust 5, 2026
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1&1: Gericht untersagt irreführende „Unlimited“-Klausel

Verbraucherschützer siegen

Gericht untersagt schwammige Mobilfunk-Klausel


05.08.2026 – 13:56 UhrLesedauer: 2 Min.

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Schriftzug von 1&1: Eine Klausel des Mobilfunkanbieters verstößt gegen das Transparenzgebot. (Quelle: IMAGO/Horst Galuschka /imago)

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Wer unbegrenztes Highspeed-Datenvolumen bestellt, muss es auch ohne Einschränkungen bekommen, urteilte das Oberlandesgericht Koblenz. Es ist nicht das erste Urteil, das Verbraucherrechte in dieser Sache stärkt.

Unbegrenztes Highspeed-Datenvolumen – damit wirbt der Mobilfunkanbieter 1&1 in seinen „Unlimited“-Tarifen. Allerdings hatte die Sache einen Haken. In seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen hatte sich 1&1 das Recht vorbehalten, Verträge bei einem „unüblichen Verbrauchsverhalten“ einzuschränken oder nach einem weiteren Hinweis sogar zu kündigen. Welches Verhalten aus Sicht des Unternehmens jedoch als „unüblich“ galt, war für die Verbraucher nicht zu erkennen.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stellte das einen Verstoß gegen das Transparenzgebot dar: Wer „unlimited“ bestellt, für den solle auch keine Grenze gelten, so die Verbraucherzentrale, die gegen 1&1 klagte.

Verstoß gegen Transparenzgebot

Die Klage hatte Erfolg: Das Oberlandesgericht Koblenz erkannte ebenfalls einen Verstoß gegen das Transparenzgebot und gab den Verbraucherschützern Recht (Az.: 2 UKl 4/25). Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

„Wer einen Tarif mit unbegrenztem Datenvolumen anbietet, muss klar und verständlich regeln, unter welchen Voraussetzungen Einschränkungen möglich sind“, kommentierte Erol Burak Tergek, Telekommunikationsexperte der Verbraucherzentrale NRW, das Koblenzer Urteil. Unbestimmte Formulierungen wie „unübliches Verbrauchsverhalten“ genügen dieser Anforderung nicht.

Aus Sicht von Tergek werden durch den Richterspruch die Verbraucherrechte gestärkt. Das Gericht habe deutlich gemacht, „dass Werbeversprechen wie ‚Unlimited‘ nicht durch unklare Klauseln ausgehöhlt werden dürfen.“

Ein Unternehmenssprecher von 1&1 sagte der „Bild-Zeitung“, dass die beanstandete Klausel bereits im Frühjahr 2025 überarbeitet worden war. Sie sei seitdem nicht mehr Bestandteil der aktuellen Vertragsbedingungen.

Urteil gegen Telefónica

Zu einem ähnlichen Sachverhalt hatte Anfang Juli bereits das Oberlandesgericht Bamberg geurteilt. In diesem Fall ging es um eine Klausel des Mobilfunkbetreibers Telefónica. Dieser hatte sich in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht vorbehalten, Kunden bei starker Nutzung einer mobilen Flatrate vorzeitig aus dem Vertrag zu drängen. Auch diese Klausel wurde vom Gericht untersagt.

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